Geräte-Retter-Prämie

Geräte-Retter-Prämie

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Ab 2026 gibt‘s fürs Reparieren von E-Geräten die „Geräte-Retter-Prämie“. 

Die Förderung beträgt 50 % für Reparatur, Service oder Wartung und max. € 130,00 pro Reparatur. Auch für einen Kostenvoranschlag kann man € 30,00 einlösen.

Geräte
Gefördert werden z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke und Tiefkühler, Staubsauger, Bohrmaschinen oder Akkuschrauber.
Nicht gefördert wird die Reparatur von z. B. E-Bikes, Handys, Spielekonsolen oder Fitnessgeräten.
Einen genauen Überblick findet man in der Geräteliste.

Ablauf:

  1. Bon online auf www.geräte-retter-prämie.at erstellen und herunterladen.
  2. Innerhalb von 3 Wochen bei einem registrierten Partnerbetrieb einlösen bzw. Bon abgeben, Betrag bezahlen.
  3. Der Betrieb reicht die Rechnung bei der KPC ein. 
  4. Die Prämie wird auf das Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin überwiesen. 

Reparieren statt entsorgen: So sparen wir Ressourcen und Energie und stärken gleichzeitig die heimischen Betriebe!

07.01.2026