Mit der Gründung der Infrastrukturgenossenschaft Michaelnbach wurde bereits im Jahr 2018 die Grundlage geschaffen, um wirtschaftliche Projekte in der Gemeinde – mit der Beteiligung der Bürger*innen – umzusetzen.
In den Statuten der Infrastrukturgenossenschaft heißt es zum Zweck der Genossenschaft:
1. Zweck der Genossenschaft ist vorwiegend die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere durch
a) Herstellung und Schaffung von Infrastruktur für gemeinwirtschaftliche Aktivitäten in der Gemeinde Michaelnbach
Gemeinwirtschaftliche Aktivitäten können im Rahmen einer Bürgergenossenschaft auf vielfältige Art und Weise verwirklicht werden, da diese den fruchtbaren Boden für unterschiedlichste unternehmerische Tätigkeiten der Mitglieder bietet.
Engagierte Bürger*innen sind eingeladen, sich einzubringen und gemeinsam für Michaelnbach wirtschaftliche Entwicklungsschritte zu setzen. Gemeinsames Zentrum um unternehmerische Ideen Wirklichkeit werden zu lassen, ist eine leerstehende Tischlereihalle am Sonnenhang, welche 2018 von der Infrastrukturgenossenschaft erworben wurde.