Vogelgrippe: Informationen für Geflügelhalter*innen

Geflügel

Der Bezirk Grieskirchen ist als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. 

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel, sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gem. § 8 Abs. 2 Vogelgesundheitsverordnung – VGV- eingehalten werden - Vogelgesundheitsverordnung bzw. beiliegendes Informationsblatt.

Weiters wird mitgeteilt, dass Veranstaltungen mit Vögeln in Gebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation von der Bezirksverwaltungsbehörde durch Bescheid untersagt oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zugelassen werden können.

Es wird auf Grund der derzeitigen Situation die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger*innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont.

Jede Haltung von Geflügel ist bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden bzw. im Veterinärinformationssystem – VIS einzutragen! Dies betrifft auch Haltungen von Geflügel für den Eigenbedarf.

Bitte beachten Sie die Informationen vom Land Oberösterreich und die Verordnung des Bundesministers:

Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza

Verordnung des Bundesministers zur Neufassung der Vorschriften bezüglich Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza in Betrieben


Vogelgrippe Info vom Land OÖ (121 KB) - .PDF

11.11.2024