Waldbrandschutzverordnung

Waldbrand

Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen hat mit 31. Juli 2024 bis 31. Oktober 2024 die Waldbrandschutz-Verordnung erlassen.

Die Waldbrandschutz-Verordnung regelt, dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Grieskirchen sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Das Nichteinhalten dieser Verordnung wird mit Geld- bzw. Freiheitsstrafe geahndet. 

Waldbrandschutzverordnung 2024 (56 KB) - .PDF

05.08.2024