Kanalbenützungsgebühr Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahr (mit einem Haupt- und Nebenwohnsitz)

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt105,60 € pro Jahr

Michaelnbach ist seit über 20 Jahren wieder Härteausgleichsgemeinde. Die Gemeinde muss beim Land um Abgangsdeckung ansuchen und damit verbunden sind strenge Vorgaben für verschiedene Ausgaben sowie für die Gebührengestaltung in allen Bereichen. 

Die Gebühr wird pro Quartal (3 Monate) berechnet.
Als Kind gelten Personen bis 15 Jahren.

Nebenwohnsitz wird voll angerechnet.