Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
Anmeldung des Hauptwohnsitzes: wenn vorhanden, Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz, Lichtbildausweis
Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird online von uns durchgeführt, sie müssen für die Abmeldung also nicht mehr zu bisherigen Wohnsitzgemeinde gehen.
Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.
Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel
Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen, dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).